Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht
Unsere Schwerpunkte im Wirtschaftsrecht liegen im Handels- und Gesellschaftsrecht mit besonderem Augenmerk auf dem GmbH-Recht und im gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Im Gesellschaftsrecht handelt es sich vor allem um Fragen des Unternehmensrechts. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen bei der Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen. Wir beraten Sie bei der Gründung einer Gesellschaft in allen notwendigen Fragen: von der Haftung, über die Gesellschaftsformvoraussetzungen, bis hin zu steuerrechtlichen Regelungen.
Das Handelsrecht ist als Recht der Kaufleute ein wichtiger Bestandteil bei der Beratungspraxis. Unsere Juristen entwerfen, prüfen und verhandeln Ihre Verträge und betreuen Sie bei der Umsetzung bis zur Durchsetzung Ihrer Belange vor den ordentlichen Gerichten.
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Wettbewerbsrechts unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur bei der Anmeldung und Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten, sondern auch im Vorfeld bei der Auswahl und nach deren Registrierung durch unsere laufende Betreuung. Gewerbliche Schutzrechte sind wertvolle Vermögensbestandteile, die sorgfältig verwaltet werden müssen. Die jeweiligen Aufwendungen für die verschiedenen Verfahrensschritte können wir bereits vor Entstehen einschätzen und bieten Ihnen somit eine transparente Kostenaufstellung.
Tätigkeitsschwerpunkte
Unter anderem beraten und vertreten wir Sie in den folgenden Rechtsgebieten.