Versicherungsrecht
Im Durchschnitt entfallen auf jeden Bundesbürger mehr als 10 Versicherungsverträge.
Im Mittelpunkt des Versicherungsrechts steht der Versicherungsvertrag. Der Versicherungsvertrag begründet das Versicherungsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, welches in aller Regel die Gewährung von Versicherungsschutz gegen Entgelt (Prämie) zum Gegenstand hat. Beim Eintritt des Versicherungsfalles kommt es dann nicht selten zu Konflikten, wo sich der Versicherungsnehmer mit der Versicherungsgesellschaft konfrontiert sieht. Inhalt und Auslegung des Versicherungsvertrages richten sich neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen aus BGB, HGB und Versicherungsvertragsgesetzes nach den dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Den allgemeinen Versicherungsbedingungen kommt entscheidende Bedeutung zu. Sie sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer. Ob privat abgeschlossene Hausrat-, Gebäude-, Diebstahl-, Lebensversicherungen oder gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht- oder Krankenversicherung – wenn es zu einem Schadenseintritt kommt, wird die jeweilige Versicherung vor einer etwaigen Zahlung genau überprüfen, ob sie wirklich einstandspflichtig ist. Unsere Kanzlei vertritt Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Abwehr und Durchsetzung versicherungsvertragsrechtlicher Ansprüche als auch bei der Durchsetzung und Ablehnung von Deckungsansprüchen aus den einzelnen Versicherungssparten.
Tätigkeitsschwerpunkte
Unter anderem beraten und vertreten wir Sie in den folgenden Rechtsgebieten.