Handels- und Gesellschaftsrecht
Unsere Schwerpunkte im Wirtschaftsrecht liegen im Handels- und Gesellschaftsrecht mit besonderem Augenmerk auf dem GmbH-Recht und im gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Im Gesellschaftsrecht handelt es sich vor allem um Fragen des Unternehmensrechts. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen bei der Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen. Wir beraten Sie bei der Gründung einer Gesellschaft in allen notwendigen Fragen: von der Haftung, über die Gesellschaftsformvoraussetzungen, bis hin zu steuerrechtlichen Regelungen.
Das Handelsrecht ist als Recht der Kaufleute ein wichtiger Bestandteil bei der Beratungspraxis. Unsere Juristen entwerfen, prüfen und verhandeln Ihre Verträge und betreuen Sie bei der Umsetzung bis zur Durchsetzung Ihrer Belange vor den ordentlichen Gerichten.
Tätigkeitsschwerpunkte
Unter anderem beraten und vertreten wir Sie in den folgenden Rechtsgebieten.