Familien- und Erbrecht
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie sowohl in allen Fragen des Ehe- oder Scheidungsrechts, als auch bei Problemen im Bereich des Unterhalts- oder Sorgerechts.
Neben den unverzichtbaren Kompetenzen in den einzelnen Rechtsgebieten ist es uns vor allem wichtig, sie richtig betreut zu wissen. Gerade in so sensiblen Angelegenheiten wie einem Ehevertrag, der Scheidung oder auch Fragen bezüglich des Sorgerechts Ihres Kindes liegt uns Ihr Wohl am Herzen.
Auch im Erbrecht können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Bei Erbschaftsstreitigkeiten, Fragen der Unternehmensnachfolge oder Schenkungen unterstützen wir Sie gerne. Wir helfen Ihnen bei der Auseinandersetzung und Geltendmachung des Pflichtteils und bei der Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen. Ebenso beraten unsere Rechtsanwälte bei der Vorbereitung und optimalen Formulierung, sowie bei der Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten.
Gerade im Bereich des Familien- und Erbrechtes kommt unserer Kanzlei die Notartätigkeit des Rechtsanwalts und Notars Baumann sehr zugute. Wir gestalten und beurkunden Ehe- und Partnerschaftsvereinbarungen, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, Erbverträge und Testamente und Vereinbarungen zur Vorwegnahme der Erbfolge, sowie sämtliche Regelungen bezüglich des Privat- und Unternehmensvermögens.
Tätigkeitsschwerpunkte
Unter anderem beraten und vertreten wir Sie in den folgenden Rechtsgebieten.