Bau- und Architektenrecht
Im Bereich des Bau- und Architektenrechts deckt unsere Kanzlei sämtliche Fragestellungen ab.
Der Beratungsbereich umfasst den Erwerb der Immobilie, deren Beplanung und Bebauung bis hin zu deren Verkauf. Im Vordergrund stehen hierbei insbesondere die Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Werkverträgen, Kaufverträgen, Bauträgerverträgen und die gegebenenfalls notwendige gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch in allen Fragen des Architekten-, Makler- und Ingenieursrechts. Hierzu zählen unter anderem die Prüfung der Wirksamkeit der bestehenden Verträge, der Vergütung oder auch der Haftung der einzelnen Personengruppen unter Berücksichtigung der VOB bzw. HOAI.
Tätigkeitsschwerpunkte
Unter anderem beraten und vertreten wir Sie in den folgenden Rechtsgebieten.