Baumann & Heising

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Corona-Krise: Hinweis zu Beurkundungen

Auch in den Zeiten von Corona müssen und können Beurkundungen stattfinden. Dies gilt für alle Bereiche der notariellen Tätigkeit. Es sind daher sowohl gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, wie Umstrukturierungen, Anteilsverkäufe oder Neugründungen, möglich, als auch der Erwerb und die Finanzierung von Immobilien. Selbstverständlich können auch sämtliche familien- und erbrechtliche Beurkundungen, wie Testamente, Erbverträge oder Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, durchgeführt werden.

Der Präsident der Bundesnotarkammer, Professor Dr. Jens Bormann, erklärte hierzu: „Die Notarbüros bleiben geöffnet, damit Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin unter anderem Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte beurkunden lassen können. (...) Auch für Unternehmen sind im Gesellschaftsrecht jederzeit erreichbar."

Wir versuchen, Beurkundungstermine so gut wie möglich so auszugestalten, dass persönliche Kontakte zwischen den Beteiligten ganz vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden. Wir bieten daher an, Besprechungstermine telefonisch oder per E-Mail durchzuführen. Auch sollten bei Beurkundungen nur die Personen anwesend sein, die für die Beurkundung zwingend erforderlich sind. Freunde und Verwandte sollten nicht zur Beurkundung mitgebracht werden, Rechtsanwälte und andere Berater können problemlos per Telefonkonferenz zugeschaltet werden.

Sofern erforderlich und rechtlich zulässig, können in Ausnahmefällen Beurkundungen auch mittels sogenannter vollmachtloser Vertreter durchgeführt werden.

Bei Fragen und für weitere Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung von notariellen Amtsgeschäften in diesen Zeiten wenden Sie sich bitte an Notar Rolf Baumann.

Bleiben Sie gesund!

Abgelegt in Allgemeines am 22.03.2020