Baumann & Heising

Neuigkeiten

Verkehrsverstöße durch Radfahrer und Parkverstöße durch Autofahrer werden ab dem 01.04.2013 härter sanktioniert.

Mit dem 01.04.2013 sind Erneuerungen in der StVO in Kraft getreten, die insbesondere Bußgelderhöhungen vorsehen. So wurden die Verwarnungsgelder für Radfahrer bei Nichtbeachtung der Verkehrsvorschriften von 5,00 € auf 10,00 € angehoben. Das Parken für Autofahrer ohne Parkschein bzw. Parkscheibe wird von nun an mit mindestens 10,00 € geahndet. Das unvorsichtige Aussteigen aus dem Fahrzeug wird fortan mit 20,00 € anstatt der ehemals 10,00 € sanktioniert, wenn beim Austiegvorgang andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Ebenso hoch ist die Geldbuße für denjenigen, der bei Dunkelheit ohne Licht fährt. Neben den genannten Bußgelderhöhungen gehen mit den StVO-Änderungen auch weitere Bußgelderhöhungen einher.

Abgelegt in Straßenverkehrsrecht am 08.05.2013
Ihr Ansprechpartner
  • de