Baumann & Heising

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Schwerer Verkehrsverstoß eines Fußgängers

100%iges Verschulden des über eine rote Ampel gehenden, dunkel gekleideten Fußgängers.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe einer Fußgängerin, die eine rote Lichtzeichenanlage bei Dunkelheit mit dunkler Kleidung überquert hat und von einem abbiegenden Kleintransporter erfasst wurde, wurde zurückgewiesen. Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 19.03.2012 die Zurückweisung des PKH-Antrages damit begründet, dass die nicht durch ein Verschulden des Fahrzeugführers erhöhte Betriebsgefahr vollständig hinter dem schweren Verkehrsverstoß des Fußgängers zurücktritt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem  Fahrzeug um einen Kleintransporter oder einen PKW handelt. Für den Fahrzeugführer war das Überqueren nicht rechtzeitig erkennbar gewesen, er hatte nicht damit zu rechnen, dass wenn die Fußgängerampel auf „rot“ steht, ein Fußgänger die Mittelinsel noch überquert. Aufgrund der negativen Abwägungsfaktoren zu Lasten der Fußgängerin hatte diese hier eine 100%ige Haftungsquote zu tragen.

Abgelegt in Straßenverkehrsrecht am 26.06.2012
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