Baumann & Heising

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Das vom Fahrbahnrand anfahrende Fahrzeug haftet zu 100 Prozent

Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeug, welchem ein dritter PKW durch sein Anhalten das Anfahren ermöglicht hatte, mit einem solchen Fahrzeug, welches diesen dritten PKW überholt, haftet das anfahrende Fahrzeug zu 100%. Die Sorgfaltspflichten der Straßenverkehrsordnung sehen in einer solchen Situation vor, dass das vom Fahrbahnrand anfahrende Fahrzeug sich bis zum Übersichtspunkt zentimeterweise vorantasten müsse. Dem Überholenden war in dem vorliegenden Fall keine schuldhafte Mitverursachung anzulasten, da selbst bei einem Überholen trotz unklarer Verkehrslage die Überholverbote nicht dem Schutz eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Verkehrsteilnehmers dienen.

Abgelegt in Straßenverkehrsrecht am 21.03.2011
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