Baumann & Heising

Neuigkeiten

Bei auf einem Parkplatz verursachte Verkehrsunfallschäden von zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen haftet jede Partei

Die Schadensregulierung von Parkplatzunfällen, bei denen zwei Fahrzeuge beim rückwärtigen Ausparken kollidieren, erfolgt in einer Quotelung von 50% : 50%. Dabei ist es unerheblich, ob ein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes stand oder noch in Bewegung war, soweit die Kollision auf  einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem rückwärtigen Ausparkvorgang beruht (KG, Urteil vom 25.10.2010).

Abgelegt in Straßenverkehrsrecht am 21.03.2011
Ihr Ansprechpartner
  • Rechtsanwalt Johannes Heising