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Anspruchszeitraum für Arbeitslosengeld bei Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wenn ein Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in die Arbeitslosigkeit rutscht, so beginnt der Anspruchszeitraum für die Berechnung der Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf Urlaubsabgeltung vom vorhergehenden Arbeitgeber hat. In diesem Falle wird nicht der Bezugszeitraum für Arbeitslosengeld nach hinten verschoben, stattdessen ruht der Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes lediglich für den Zeitraum, für den der Mitarbeiter Urlaubsabgeltung bekommt (BAG, Urteil vom 17.11.2010 - 10 AZR 649/09).
Abgelegt in Arbeitsrecht am 02.03.2011
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