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Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes
BFH, Urt. v. 20.05.2010, III R 4/10, BFH NJW 2010, 2911
Ein Kind, das sich in Berufsausbildung befindet und Zivildienst geleistet hat, wird über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus berücksichtigt. Der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der Dienstzeit, wenn im ersten Monat des Dienstes noch Kindergeld bezogen wurde, weil der Dienst nicht am Monatsersten begann.
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