Baumann & Heising

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Bestimmung der privaten Nutzungsentnahme für mehrere zum Betriebsvermögen gehörender Fahrzeuge (1 Prozent - Regelung)

BFH, Urt. v. 09.03.2010, VIII R 24/08, BFH NJW 2010, 2831

Gehören mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, ist § 6 I Nr.4 S.2 EStG (1% - Regelung) grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat.

Für die Anwendung auf jedes einzelne Fahrzeug spricht der Wortlaut der Vorschrift. Dieser bezeiht sich zwar nicht ausdrücklich auf den Fall, dass mehrere Kraftfahrzeuge in einem Betriesvermögen auch privat genutzt werden, stellt aber ausdrücklich auf die Nutzung "eines" Fahrzeuges ab. Der Regelung liegt damit erkennbar eine fahrzeugbezogene Bewertung der Nutzungsentnahmen zu Grunde, die es gebietet, für jedes zum Betriebsvermögen zählende und auch privat genutzte Fahrzeug eine gesonderte Bewertung vorzunehmen.

Abgelegt in Datenschutz am 01.09.2010
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