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Nachehelicher Unterhalt bei Betreuung eines volljährigen behinderten Kindes
BGH NJW 2010, 1665, Urt. v. 17.03.2010, XII ZR 204/08
Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich (über drei Jahre hinweg), solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Die Dauer des Anspruchs [...] verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltgung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht. Der Anspruch [...] stellt allein darauf ab, ob eine persönliche Betreuung [...] erforderlich ist und erfasst somit auch den Unterhaltsbedarf wegen Betreuung eines behinderten volljährigen Kindes.