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Wertermittlung bei Kfz
OLG Koblenz NJW 2009, 3519, Urt. v. 16.04.2009 – 6 U 574/08
Die Wertermittlung eines Fahrzeuges wird anhand des Neuwertes des Fahrzeuges und der Wertminderung errechnet. Die zu erwartende Gesamtlaufleistung wird hierbei linear als Wertminderungsfaktor eingebracht.
Für Mittelklassefahrzeuge wird eine Lebenserwartung von 150.000km zugrunde gelegt. Bei Fahrzeugen der gehobenen Klasse oder Diesel-Fahrzeugen ist auch die Annahme von höheren Laufleistungen möglich. Höhere zu erwartende Laufleistungen ergeben sich dabei allerdings nicht schon aus der vom Hersteller herausgegebenen Werbung oder Qualitätsgarantien mit höher angegebener Laufleistung.