Arzthaftungs- und Medizinrecht
Häufig kommt es im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes oder einer ambulanten Behandlung zu Behandlungsfehlern, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Therapie-, Diagnose- und Operationsfehler sowie eine fehlende Aufklärung des Patienten können zu ungewollten Ergebnissen und schmerzhaften Erfahrungen führen.
Im Arzthaftungs- und Medizinrecht berät und vertritt Sie unsere Kanzlei zum einen in den Bereichen des Krankenhaus- und Arzthaftungsrechts, zum anderen auch im Bereich des Vertragsarzt- und Krankenversicherungsrechts.
Tätigkeitsschwerpunkte
Unter anderem beraten und vertreten wir Sie in den folgenden Rechtsgebieten.
- Arbeitsrecht
- Arzthaftungs- und Medizinrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Familien- und Erbrecht
- Grundstücksrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Jagd- und Waffenrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Straßenverkehrsrecht & Kfz-Schadensrecht
- Versicherungsrecht
- Wettbewerbs- und Urheberrecht
- Wirtschaftsrecht