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Das Wegdrücken eines Anrufes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 09.02.2012 eine Entscheidung des Amtsgerichts dahingehend bestätigt, dass auch das Wegdrücken eines Anrufes während einer Autofahrt unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons fällt.

Das „Wegdrücken“ ist danach ein Mittel der Telekommunikation, die Benutzung eines Mobiltelefons bedeutet eine Handhabung, die einen Bezug zur Funktion des Gerätes aufweise. Hierfür sei gleichgültig, ob die Benutzung des Gerätes durch die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten vorliege.

Abgelegt in Straßenverkehrsrecht am 26.06.2012
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