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Der unfallregulierenden Versicherung steht nach dem Verkehrsunfall regelmäßig eine vier- bis sechswöchige Prüfungsfrist

Das OLG Koblenz hat in einem Beschluss vom 20.04.2011 eine Kostenentscheidung und Begründung des Landgerichts Koblenz bestätigt, wonach bei einer Klageerhebung vor Ablauf von vier bis sechs Wochen dem Kläger die Kosten aufzuerlegen waren, da die Prüfungsfrist zur Unfallregulierung auf Seiten der Beklagtenversicherung noch nicht abgelaufen war (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.04.2011 - 12 W 195/11).

Zu beachten ist hierbei, dass die Prüfungsfrist zur Unfallregulierung auf Seiten der Versicherung erst mit Zugang eines spezifizierten Anspruchschreibens in Lauf gesetzt wird.

Abgelegt in Straßenverkehrsrecht am 28.07.2011
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