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Die unzureichende Sicherung eines PKW auf einem Anhänger berechtigt den Versicherer zu einer Leistungskürzung in Höhe v
Das OLG Saarbrücken hat aufgrund der Annahme des Vorliegens von grober Fahrlässigkeit der Versicherung eingeräumt, eine Leistungskürzung in Höhe von 25% vorzunehmen. Dem lag der Sachverhalt zugrunde, dass der Kläger seinen bei der Beklagten bei einer Vollkaskoversicherung versicherten Luxus-PKW ohne Erkundigungen einzuholen nicht ordnungsgemäß auf einen Anhänger geladen hatte, welcher ins Schleudern geriet, wodurch der Luxus-PKW erheblich beschädigt worden ist. Das Gericht hat den Einwand der Versicherung, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt worden ist entsprochen und eine Leistungskürzung in Höhe von 25% für angemessen gehalten.