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Keine Verweisung an freie Werkstatt trotz hoher Laufleistung

Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass ein Unfallfahrzeug (hier Taxi), welches zum Unfallzeitpunkt noch keine drei Jahre alt war, auch bei einer fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten trotz einer Laufzeit von mehr als 200.000 km/h nicht auf eine freie Werkstatt verwiesen werden darf. Bei Fahrzeugen, welche zum Zeitpunkt des Unfalles noch keine drei Jahre alt sind, ist der grundsätzlich zulässige Verweis auf eine günstigere freie Werkstatt nicht zumutbar, es ist vielmehr von den Preisen einer markengebundenen Werkstatt auszugehen (Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.04.2011 -13 S 152/10).

Abgelegt in Straßenverkehrsrecht am 23.05.2011
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