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Bürgschaft von Ehepartnern gegenüber der Bank
Durch die Scheidung wird zwar eine Ehe beendet, nicht aber die Haftung für Bankdarlehen, die man gemeinsam mit dem vormaligen Ehepartner aufgenommen hat. Daran ändert auch die Erklärung des anderen Partners, er werde die Schulden bezahlen nichts. Diese Zusage, den Kredit alleine zurückzahlen zu wollen, ist zumindest dann wertlos, wann das Bankinstitut ihn nicht aus der Haftung entlässt (Quelle: Landgericht Coburg, Urteil vom 04.11.2008, AZ: 23 O 426/08).