Baumann & Heising

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Verlegung der Dienststelle Grund für Änderungskündigung

Ein Arbeitgeber, der eine Dienststelle in einen anderen Ort verlegt, ist berechtigt, gegenüber dem Mitarbeiter dieser Dienststelle eine Änderungskündigung auszusprechen, wonach das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Dienstsitz als Arbeitsort fortgesetzt wird. Der Arbeitgeber ist regelmäßig nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer anstelle der Änderungskündigung einen freien Arbeitsplatz in einer Dienststelle eines anderen Verwaltungszweiges am alten Dienststellenort anzubieten (BAG, Urteil vom 12.08.2010 - 2 AZR 558/09).
Abgelegt in Arbeitsrecht am 02.03.2011
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