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Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei sog. kalter Räumung
BGH, Urt. v. 14.07.2010, Az. VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434
Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eingenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren [...] Ausräumen durch den Vermieter stellen jedenfalls solange, wie der Mieter seinen an der Wohnung bestehenden Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, eine verbotene Eigenmacht i.S. von § 858 I BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe i.S. von § 229 BGB dar [...].
Den Vermieter trifft für die in der Wohnung befindlichen Gegenstände jedenfalls eine nachvertragliche Obhutspflicht i.S. von § 241 II BGB.