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Keine zusätzliche Toleranzspanne bei -ca. Angabe- zur Wohnfläche
BGH NJW 2010, 1745, Urt. v. 10.03.2010, VIII ZR 144/09
Der Zusatz "ca." lässt zwar erkennen, dass Toleranzen hingenommen werden sollen. Auch für solche Toleranzen ist jedoch die Grenze dort zu ziehen, wo die Unerheblichkeit einer Tauglichkeitsminderung [...] endet. Diese Grenze ist im Interesse der Praktikabilität und der Rechtssicherheit bei 10% anzusetzen; eine zusätzliche Toleranz ist dann nicht mehr gerechtgertigt.
Auch die Minderungshöhe muss nach diesen Kriterien berechnet werden, denn die Minderung soll die Herabsetzung der Gebrauchstauglichkeit ausgleichen.