Baumann & Heising

Neuigkeiten

Installation von Überwachungskameras auf privatem Grundstück und Persönlichkeitsverletzung

BGH NJW 2010, 1533, Urt. v. 16.03.2010, VI ZR 176/09

Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon auf Grund einer Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus.

Die Filmaufzeichnung mittels Videokamera, auch in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen, etwa einem öffentlichen Weg, stellen einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, auch wenn keine Verbreitungsabsicht besteht. Die Feststellung der Rechtswidrigkeit kann jedoch nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles erfolgen. Sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers besteht, muss sichergestellt sein, dass weder öffentliche Flächen noch benachbarte Privatgrundstücke erfasst werden.

Aber auch die Befürchtung überwacht zu werden ("Überwachungsdruck") kann das Persönlichkeitsrecht verletzen. Allerdings besteht dahingehend keine rechtswidrige Verletzung, wenn die Kameras nur mit erheblichem und äußerlich wahrnehmbarem Aufwand ausgerichtet werden könnten. Die Befürchtung muss auf Grund konkreter Umstände nachvollziehbar und verständlich erscheinen.

Abgelegt in Grundstücksrecht am 21.06.2010
Ihr Ansprechpartner