Baumann & Heising

Johannes Heising

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Lebenslauf

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich- Wilhelms- Universität in Bonn
  • Juristischer Mitarbeiter in einer großen bau- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei
  • Rechtsanwaltszulassung:1995
  • Mitbegründung der Sozietät: 1996
  • Seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht

E-Mail: j.heising@baumann-heising.de

Tätigkeitsschwerpunkte:

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich- Wilhelms- Universität in Bonn und dem ersten Staatsexamen 1991 war Herr Rechtsanwalt Heising als juristischer Mitarbeiter in einer großen bau- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei tätig, um sein theoretisch erlangtes Wissen in der Praxis umzusetzen und praktische Erfahrungen zu sammeln.

Aufgrund eines gestiegenen Beratungsbedarfes im Bereich des Arbeitsrechtes wandte sich Rechtsanwalt Heising verstärkt diesem Themenbereich zu. Im Rahmen dessen besuchte er diverse Fachanwaltslehrgänge und ist schließlich seit Oktober 2002 als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen.

Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt stellen der Bereich des Verkehrsrechts, insbesondere des Kfz-Schadensrechts und des damit meist notwendig mit einhergehenden Ordnungswidrigkeitenrechts, dar. Rechtsanwalt Heising gewährleistet unseren Mandanten sowohl bei Fragen des An- und Verkaufs von Kraftfahrzeugen, als auch bei sämtlichen Problematiken des Verkehrsrechts, eine qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung.

Sein Interesse für Kraftfahrzeuge ist bereits in Jugendjahren geweckt worden. Schon früh hat sich Herr Heising mit der Funktionsweise und dem Aufbau von Kraftfahrzeugen auseinander gesetzt. Dieses Wissen hilft ihm heute bei dem Recht der Schadensregulierung, da er die notwendigen Kenntnisse für den Umgang mit einem Sachverständigengutachten zum Schadensrecht besitzt und auch mit den Versicherungen bzw. den Gutachtern vertieft über technische Details verhandeln kann. Ferner ist zur erfolgreichen Unfallschadenregulierung regelmäßig auch eine Betreuung der Mandanten im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts notwendig. Denn die jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass eine Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung regelmäßig fast unmöglich ist, solange gegen den eigenen Mandanten wegen der vermeintlichen Verursachung eines Verkehrsunfalls ermittelt wird bzw. ein Bußgeldbescheid ergangen ist.